Streikrecht

Ohne Streikrecht sind Tarifverhandlungen nur kollektive Bettelei.Ein Angriff auf das Streikrecht ist ein Angriff auf die Beschäftigen und muss daher konsequent zurückgewiesen werden. Versuche etwa der Bundesnetzagentur, dieses durch die „kalte Küche“ zu umgehen, gilt es zurückzuweisen.